NKF-Qualifikationslehrgänge für Prüferinnen und Prüfer in kommunalen Prüfungs-behörden bieten an:
Der Arbeitskreis QM hat ein Handbuch erstellt, das den Rechnungsprüfungen Hilfestellung geben soll. Lesen Sie hier mehr.
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
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Mit der Abkehr von der Kameralistik zu einer betriebswirtschaftlich
orientierten Verwaltungsbuchführung wird bei der Rechnungsprüfung das
Schwergewicht weniger auf die Rechtmäßigkeitsprüfung gelegt werden können,
sondern vermehrt die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns im Fokus
der Prüfung stehen. Hierbei darf allerdings nicht übersehen werden, dass
der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels Ausfluss des
Rechtmäßigkeitsgrundsatzes ist. Schließlich fordert § 75 Abs. 1 GO, dass die
Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen sei.
Und nach § 101 Abs. 1 Satz 2 GO erstreckt sich die Prüfung des
Jahresabschlusses darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden
sind.
Die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns wird nur dann prüfbar sein,
wenn auch die Ablauf- und Aufbauorganisation analysiert wird. So wird es
z.B. im Vorfeld der Prüfung einer Baumaßnahme nicht nur darauf ankommen, ob
ein Leistungsverzeichnis ordnungsgemäß erstellt wurde, sondern auch bei der
Vergabe der Ingenieurleistungen an einen Dritten, ob die Arbeit nicht
wirtschaftlicher und wirksamer durch eigene Mitarbeiterinnen hätte erledigt
werden können. Die Prüfung der Personalakten oder der SGB XII-Akten läßt
gleichzeitig auch Prüfung erwarten, ob die Aufgabendurchführung
wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Einer besonderen Aufgabenübertragung
durch den Rat gem. § 103 Abs. 2 Nr. 1 GO bedarf es hierzu nicht.