NKF-Qualifikationslehrgänge für Prüferinnen und Prüfer in kommunalen Prüfungs-behörden bieten an:
Der Arbeitskreis QM hat ein Handbuch erstellt, das den Rechnungsprüfungen Hilfestellung geben soll. Lesen Sie hier mehr.
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
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Mit der Abkehr von der Kameralistik zu einer betriebswirtschaftlichorientierten Verwaltungsbuchführung wird bei der Rechnungsprüfung dasSchwergewicht weniger auf die Rechtmäßigkeitsprüfung gelegt werden können,sondern vermehrt die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns im Fokusder Prüfung stehen. Hierbei darf allerdings nicht übersehen werden, dassder Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels beimRechtmäßigkeitsgrundsatz ist. Schließlich fordert § 75 Abs. 1 GO, dass dieHaushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen sei.Und nach § 101 Abs. 1 Satz 2 GO erstreckt sich die Prüfung desJahresabschlusses darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet wordensind.
Die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns wird nur dann prüfbar sein, wenn auch die Ablauf- und Aufbauorganisation analysiert wird. So wird es z.B. im Vorfeld der Prüfung einer Baumaßnahme nicht nur darauf ankommen, ob ein Leistungsverzeichnis ordnungsgemäß erstellt wurde, sondern auch bei der Vergabe der Ingenieurleistungen an einen Dritten, ob die Arbeit nicht wirtschaftlicher und wirksamer durch eigene Mitarbeiterinnen hätte erledigt werden können. Die Prüfung der Personalakten oder der SGB XII-Akten lässt gleichzeitig auch Prüfung erwarten, ob die Aufgabendurchführung wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Einer besonderen Aufgabenübertragung durch den Rat gem. § 103 Abs. 2 Nr. 1 GO bedarf es hierzu nicht.