NKF-Qualifikationslehrgänge für Prüferinnen und Prüfer in kommunalen Prüfungs-behörden bieten an:
Der Arbeitskreis QM hat ein Handbuch erstellt, das den Rechnungsprüfungen Hilfestellung geben soll. Lesen Sie hier mehr.
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
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Die Prüfung des Jahresabschlusses ist eine zentrale Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit der Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) sind hierzu wesentliche Änderungen erfolgt.
Die Jahresrechnung einschließlich des Haushaltsabschlusses ist nunmehr durch die doppische Buchhaltung und den kommunalen Jahresabschluss ersetzt worden. Für die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses ist die örtliche Rechnungsprüfung zuständig (§ 101 Abs. 8 GO NRW). Sie kann sich hierbei zwar Dritter bedienen, die grundsätzliche Zuständigkeit kann jedoch in keinem Fall delegiert werden. Bewährt hat sich, dass die Prüfung des Jahresabschlusses und der laufenden Vorgänge in einer Hand liegen. Da jede/r einzelne Prüfer/in auf Grund eines Rats- bzw. Kreistagsbeschlusses bestellt wird, genießen die Mitglieder der Rechnungsprüfung das Vertrauen des Organs mit höchster demokratischer Legitimation.
Die VERPA sieht hier ihre Aufgabe darin, den Kompetenzaufbau zur Prüfung des kommunalen Jahresabschlusses nach NKF bestmöglich zu fördern. Darin eingeschlossen ist die Initiative zur Konzeption eines geeigneten Qualifizierungsprogramms ?Kommunale Jahresabschlussprüfung? wie auch die künftige Daueraufgabe, Prüfungsmethodiken und ?routinen zu konzipieren und weiter zu entwickeln.
